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Klootschießer- und Boßelverband Nordrhein Westfalen

Wettkampfbestimmungen für die Landesliga NRW - Ausgabe September 2008

•1.0 Teilnehmende Vereine, Teilnehmer und Teilnehmerinnen
•An den Wettkämpfen der Landesliga des Klootschießer- und Boßelverbandes Nordrhein-Westfalen (KBV NRW) können alle Bosselvereine, -clubs, -riegen und -gruppen teilnehmen, die dem Landesverband angeschlossen sind. Sie sind als Anlage aufgeführt.
•1.2 Alle männlichen und weiblichen Mitglieder dieser Vereine sind spielberechtigt. Gehört ein Boßler oder eine Boßlerin mehreren Vereinen an, so darf er oder sie in einer Spielzeit nur für einen Verein Wettkämpfe bestreiten. Ein Vereinswechsel muss dem alten Verein und dem Landesvorstand schriftlich bis zum 30. Juni (Poststempel) eines Jahres mitgeteilt werden.

•2.0 Spielzeit und Wettkampforganisation
•2.1 Die Spielzeit beginnt im September und endet im April. Die Monate Mai und Juni sind für Wettkämpfe reserviert, die aus Gründen Höherer Gewalt oder aus anderen, vom Sportwart oder der Sportwartin ausdrücklich anerkannten Gründen, ausgefallen sind und nachgeholt werden.
•2.2 Es werden Hin- und Rückrunden gespielt.
•2.3 Verantwortlich für die Wettkampforganisation und die Wettkampfbestimmungen ist der Vorstand des KBV NRW, vertreten durch den Sportwart oder die Sportwartin. Der Sportwart oder die Sportwartin stellt im August den Spielplan der Herren- und Damenmannschaften für die gesamte Spielzeit auf. Die Spieltermine sind verbindlich. Sie können, wenn sich die beiden direkt beteiligten Vereine darauf einigen, vorgezogen aber nicht nachgeholt werden. Bei Höherer Gewalt (siehe 8.4), die dem Sportwart oder der Sportwartin mit E-Mail, Fax oder telefonisch noch am Wettkampftag von der Mannschaftsführung des Heimvereins zu melden ist, legt der Sportwart oder die Sportwartin den Nachholtermin verbindlich fest.
•2.4 Absagen für frei vereinbarte vorgezogene Termine müssen spätestens zwei Tage vor dem Wettkampftag bis 18 Uhr erfolgt sein. Es gilt dann der im ursprünglichen Spielplan vorgesehene Termin. Verstößt ein Verein gegen diese Bestimmung, so hat er das Spiel verloren (siehe 8.4).
•2.5 Als Anlage zu diesen Wettkampfbestimmungen werden die Wettkampfstrecken, die Wendepunkte und die Uhrzeiten aufgeführt. Alle Mitgliedsvereine melden dem Sportwart oder der Sportwartin ihre Wettkampfzeiten und Wettkampfstrecke zur Genehmigung. Strecke, Anfahrt, Uhrzeit, die Anfangs- (A) und Endpunkte (E), die Unterbrecher- (U) sowie die Wendepunkte (W) werden auf einem Kartenauszug dokumentiert und dem Vorstand des KBV NRW eingereicht, der sie nach Überprüfung genehmigt und allen Vereinen zur Verfügung stellt. Die oben genannten Punkte müssen auf allen Wettkampfstrecken farbig gekennzeichnet sein. Die Angaben sind bis zu einer genehmigten Änderung gültig. Ein Antrag auf Änderung muss dem Sportwart oder der Sportwartin des KBV NRW von dem Mitgliedsverein spätestens 14 Tage (Poststempel) vorher vorgelegt werden.

•3.0 Mannschaften, Spielberechtigung, Auswechseln
•3.1 Bis zum 30. Juni (Poststempel) teilt der Verein dem Vorstand des KBV NRW mit, wie viele Männer- und Frauenmannschaften er für die Wettkämpfe der bevorstehenden Spielzeit melden will. Alle Mannschaften spielen in der ersten Herren- oder Damenlandesliga (NRW). Auf- oder Abstieg entfallen.
•3.2 Die Herren- und Damenmannschaften bestehen aus je vier Spielern oder Spielerinnen. Damen können auch in Herrenmannschaften aufgestellt werden.
•3.3 Jede Mannschaft bestimmt vor dem Wettkampf die Mannschaftsführung. Diese ist für die Aufzeichnung des Wettkampfes, Auswechseln von Werfern oder Werferinnen, Streckenunterbrechungen, Streitfragen, Schlussmeter und andere spielorganisatorische Aufgaben zuständig. Die Heimmannschaft erstellt und verschickt den Spielbericht.
•3.4 Jede Mannschaft kann jederzeit bis zu zwei Spieler oder Spielerinnen auswechseln. Diese Spieler oder Spielerinnen müssen bei Beginn des Wettkampfes anwesend sein. Nach Beginn des Wettkampfes eintreffende Spieler oder Spielerinnen können am laufenden Wettkampf nicht mehr teilnehmen. Jede Auswechslung muss der Mannschaftsführung der gegnerischen Mannschaft vorher mitgeteilt und auf dem Spielbericht vermerkt werden. Ausgewechselte Spieler oder Spielerinnen dürfen im laufenden Wettkampf (mit Ausnahme von 3.5) nicht wieder eingesetzt werden.
•3.5 Jede Mannschaft muss einen Wettkampf mit der Mannschaftsstärke beenden, mit der sie ihn begonnen hat. Andernfalls hat sie ihn nach Absatz 8.4 verloren. Um dieses Ziel sicherzustellen, darf bei einer nachweisbaren Verletzung eines Spielers oder einer Spielerin nach Ausschöpfung der angetretenen Auswechselspieler oder -spielerinnen und nach vorheriger Abstimmung mit der Mannschaftsführung der gegnerischen Mannschaft ein Spieler oder eine Spielerin, die bereits ausgewechselt wurde, wieder eingesetzt werden.
•3.6 Meldet ein Verein zwei oder mehr Mannschaften an, so meldet er mit vollständigem Namen seine zwei spielstärksten Spieler oder Spielerinnen, die nur für die erste Mannschaft spielberechtigt sind. Die betreffenden Vereine sind verpflichtet, diese drei Spieler oder Spielerinnen ebenfalls bis zum 30. Juni (Poststempel) dem KBV NRW Sportwart oder der Sportwartin zu melden. Der Vorstand des KBV NRW hat ein Prüfungs- und Einspruchsrecht bis zum Beginn der Wettkämpfe. Alle anderen Spieler und Spielerinnen sind in allen Mannschaften ihres Vereins für die ganze Spielzeit startberechtigt. Der Sportwart oder die Sportwartin des KBV NRW überprüft die Einhaltung dieser Regelung anhand der Spielberichte. Die Vereine, die mehr als eine Mannschaft in der Herren- oder Damenliga gemeldet haben, tragen nach dem Spielplan ihre Wettkämpfe jeweils zu Beginn der Hin- und Rückrunde gegeneinander aus.
•3.7 Landesmeister Nordrhein-Westfalen wird die Herren- oder Damenmannschaft, die nach Punkten den ersten Platz belegt. Bei Gleichstand nach Punkten entscheiden zunächst die Ergebnisse der direkten Vergleiche aus Hin- und Rückrunde, bei erneutem Gleichstand entscheidet die Differenz der Spielpunkte (Würfe).

•4.0 Sportgeräte
•4.1 Es werden Kunststoff- und Vier-Punkt-Gummikugeln eingesetzt. Je nach der zu Beginn des Wettkampfes durchgeführten Auslosung werden die ersten mindestens sechs Durchgänge mit Gummi- oder Kunststoffkugel geworfen, die zweiten mindestens sechs Durchgänge mit der anderen Kugel. Es werden für Wettkämpfe nur die durch den Friesischen Klootschießerverband (FKV) zugelassenen Kugeln einge-setzt.
•4.2 Der Heimverein stellt die Kugeln für den Wettkampf zur Verfügung.
•4.3 Die Herren spielen mit Gummikugeln von 105 mm und Kunststoffkugeln von 120 mm Durchmesser, die Damen spielen mit Gummikugeln von 105 mm und Kunststoffkugeln von 110 mm Durchmesser. Die Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können bei Wettkämpfen mit Gummikugeln von 105 mm und Kunst-stoffkugeln von 110 mm Durchmesser spielen. Die Durchmessertoleranz beträgt +/- 2 mm.
•4.4 Der Gastverein hat das Recht, die Kugeln vor dem Einsatz im Wettkampf zu prüfen und seine Kugeln auszuwählen. Er kann unrunde, beschädigte oder nicht maßhaltige Kugeln zurückweisen.

•5.0 Würfe, Wurfstrecke, Unterbrechungen, Wendepunkt
•5.1 Es werden zweimal sechs Durchgänge geworfen.
•5.2 Die Wendepunkte (W) sind grundsätzlich nicht die Anfangs- (A) und Endpunkte (E) einer Strecke. Sie liegen gut eine durchschnittliche Wurflänge vor oder hinter den Anfangs- (A) oder Endpunkten (E) einer Strecke (Schema A----W-------------W----E. Werden A oder E überworfen, wird die Entfernung zwischen der Kugel und A oder E abgetreten. Der neue Abwurfpunkt der zurückliegenden Mannschaft ist nach dem Kugeltausch entweder der Punkt A oder E. Die weiter geworfene Kugel wird um die abgeschrittene Entfernung in die neue Wurfrichtung so gelegt, dass der alte Abstand der beiden Kugeln wiederhergestellt ist. Vorhersehbare, notwendige und regelmäßige Streckenunterbrechungen (U) werden auf der Strecke markiert. Die Wurffolge wird nicht unterbrochen. Die Unterbrecherpunkte (U) müssen von beiden Mannschaften überworfen werden. Die zurückliegende Mannschaft entscheidet, ob sie noch werfen oder die Differenz übertragen lassen will.
•5.3 Gewendet wird, wenn beide Mannschaften die jeweiligen Wendepunkte überworfen haben. Nach Überwerfen eines Wendepunktes werden die Kugeln getauscht.
•5.4 Die Einzelheiten zur Fortsetzung des Wettkampfes bei unvorhergesehenen Unterbrechungen werden einvernehmlich zwischen beiden Mannschaftsführungen bei Eintritt des Ereignisses vereinbart.

•6.0 Wettkampfbeginn, -verlauf, Punktewertung, Schlussmeter
•6.1 Die Mannschaften stellen sich vor Beginn des Wettkampfes einschließlich der Auswechselspieler oder -spielerinnen in der Reihenfolge der Werfer oder Werferinnen auf. Der Wettkampf wird zur „Hälfte mit der Vier-Punkt-Gummi- und der Kunststoffkugel bestritten. In jeder Spielhälfte macht jeder Spieler oder jede Spielerin maximal sechs Würfe. Vor dem Wettkampfbeginn wird ausgelost ob mit der Vier-Punkt-Gummikugel oder der Kunststoffkugel begonnen wird.
•6.2 Die Heimmannschaft beginnt grundsätzlich den Wettkampf.
•6.3 Die Spieler oder Spielerinnen der zurückliegenden Mannschaft werfen so lange ohne Unterbrechung in Folge bis sie den Rückstand zur führenden Mannschaft übertroffen haben
•6.4 Ein Spielpunkt (auch Schuss oder Schöt), wird erzielt, wenn der Wurf eines Spielers oder einer Spielerin einer Mannschaft nicht durch zwei Würfe der gegnerischen Mannschaft erreicht oder übertroffen wird. In diesem Fall fällt der nächste Spieler oder die nächste Spielerin der Mannschaft, die den Spielpunkt erzielte, aus.
•6.5 Der Wechsel von der Gummi- zur Kunststoffkugel erfolgt genau dann, wenn bei beiden Mannschaften Wurf Nr. 24 durchgeführt wurde. Die Reihenfolge der Werfer oder Werferinnen bleibt immer unverändert.
•6.6 Der Wettkampf ist genau dann beendet, wenn beide Mannschaften den 24. Wurf mit der Kunststoffkugel gemacht haben. Nach Beendigung des Wettkampfes wird der Endstand festgestellt, in dem die Anzahl der Würfe beider Mannschaften sowie der Abstand zwischen den beiden zuletzt geworfenen Kugeln bestimmt wird.
•6.7 Dieser Abstand wird gemeinsam bestimmt, indem die Mannschaftsführungen die die Strecke zwischen den beiden Kugeln auf der Straßenmitte gemeinsam abgehen. Die Anzahl der gemeinsamen Schritte bestimmt den Schlussabstand. Volle 150 Schritte bei den Herren und 100 Schritte bei den Damen ergeben je einen weiteren Punkt. Er wird der Mannschaft gut geschrieben, deren Kunststoffkugel vorne lag. Schritte, die diese Entfernungen oder deren Vielfaches nicht erreichen, entfallen.
•6.8 Auch bei Unterbrechungen (siehe 5.2) gehen die Mannschaftsführungen die Strecke gemeinsam ab, um den jeweiligen Vorsprung und die individuellen Abwurfpunkte zu bestimmen.

•7.0 Anlauf, Abwurf, Übertreten, Ablenkung, Kugelberührung
•7.1 Anlauf und Abwurf müssen in Wettkampfverlaufsrichtung vor dem Abwurfpunkt erfolgen.
•7.2 Die Kugel muss am Abwurfpunkt die Hand des Spielers oder der Spielerin verlassen haben. Bei Übertreten des Abwurfpunktes kann die gegnerische Mannschaft eine Wiederholung des Wurfes verlangen.
•7.3 Eine Kugel ist gültig geworfen, wenn sie den Abwurfpunkt überschritten hat. Die weiteren Abwürfe beginnen immer dort, wo die Kugel liegen geblieben ist. Der Abwurfpunkt liegt immer rechtwinklig zum Straßenverlauf, in Kurven rechtwinklig zur Kurventangente.
•7.4 Jede Mannschaft ist für ihre Würfe verantwortlich.
•7.5 Liegt eine Kugel als Hindernis in der Wurfbahn, so wird sie von einem Spieler oder einer Spielerin der Mannschaft, die diese Kugel geworfen hat, nach Aufforderung durch die behinderte Mannschaft aufgenommen und nach dem Wurf wieder an den ursprünglichen Punkt zurückgelegt.
•7.6 Ein Wurf, dessen Kugel von Mitgliedern der eigenen Mannschaft, eigenen Vereinsmitgliedern oder deren Begleitpersonen angehalten oder abgelenkt wurde, ist gültig. Abwurfpunkt ist der Punkt, an dem die Kugel angehalten oder abgelenkt wurde. Ein Wurf, dessen Kugel von Mitgliedern der gegnerischen Mannschaft, gegnerischen Vereinsmitgliedern oder deren Begleitpersonen angehalten oder abgelenkt wurde, kann nach Entscheidung der betroffenen Mannschaft von dieser wiederholt werden. Wird der Wurf nicht wiederholt, ist der Abwurfpunkt der Punkt, an dem die Kugel liegen geblieben ist.
•7.7 Berühren sich zwei Kugeln und läuft die zuletzt geworfene Kugel nicht weiter, so wird sie in Wettkampfrichtung zwei Meter hinter die zuerst geworfenen Kugel gelegt. Wird die Lage der zuerst geworfenen Kugel durch den Zusammenprall verändert, so wird diese an den ursprünglichen Punkt zurückgelegt.
•7.8 Prallt eine Kugel gegen ein Hindernis und rollt oder springt zurück, so bestimmt das Hindernis den Abwurfpunkt.
•7.9 An Steigungsstrecken muss jede Mannschaft darauf achten, dass ihre Kugel nicht zurückrollt. Abwurfpunkt ist auch hier die größte erreichte Weite.

•8.0 Aufzeichnungen, Meldung der Wettkampfergebnisse, Wertung, Protest, Strafen, Tabelle
•8.1 Die Mannschafts- oder Schriftführung der Heimmannschaft ist für die vollständige Eintragung von Wettkampfverlauf und –ergebnis in die Wettkampfkarte sowie für die Meldung an den Sportwart oder die Sportwartin des KBV NRW verantwortlich. Die Wettkampfkarte wird zum Zeichen des Einverständnisses oder der Kenntnisnahme von beiden Mannschaftsführungen abgezeichnet. Besondere Vorkommnisse oder ein Protest (siehe 8.5) werden vermerkt und kurz begründet. Die Wettkampfkarte wird von der Mannschaftsführung der Heimmannschaft spätestens drei Tage nach dem Wettkampftag verschickt; die Vorabmeldung erfolgt unverzüglich nach dem Wettkampf über E-Mail, Fax oder Telefon. Empfänger ist in beiden Fällen der Sportwart oder die Sportwartin des KBV NRW.
•8.2 Nach jedem Wettkampftag wird vom Sportwart oder der Sportwartin des KBV NRW eine Tabelle erstellt und den angeschlossenen Vereinen zugeschickt.
•8.3 Gesiegt hat die Mannschaft, deren Vorsprung mindestens einen Spielpunkt (Schött oder Schuss) beträgt. Ist die Anzahl der Würfe beider Mannschaften gleich und ergibt die Entfernung zwischen den beiden letzten Würfen jeder Mannschaft weniger als 150 Schritte beiden Herren oder weniger als 100 Schritte bei den Damen, endet der Wettkampf unentschieden. Die siegreiche Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei einem Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.
•8.4 Tritt eine Mannschaft einschließlich der Reservespieler oder - spielerinnen nicht oder nicht vollzählig an, beendet sie den Wettkampf nicht vollzählig oder verspätet sie sich ohne wichtigen Grund um mehr als 30 Minuten, so hat sie den Wettkampf mit 0 : 6 verloren. Ein wichtiger Grund ist nachgewiesene Höhere Gewalt. Dazu gehören Straßenverhältnisse, ein Unfall oder eine Panne bei der Anreise o. a. m. Mit 0 : 6 ist auch jedes Spiel verloren, an dem nicht spielberechtigte Spieler oder Spielerinnen (siehe 3.6) teilgenommen haben.
•8.5 Streitfälle und Proteste, die nicht von den Mannschaftsführungen oder den betroffenen Vereinsführungen beigelegt werden können, werden vom Vorstand des KBV NRW auf Vorschlag des Sportwartes oder der Sportwartin mit einfacher Mehrheit endgültig entschieden.

•9.0 Schlussbestimmung
•9.1 Diese Wettkampfbestimmungen sind für alle Wettkämpfe verbindlich. Sie können nicht durch Vereinbarungen zwischen Mitgliedsvereinen ganz oder teilweise aufgehoben, ergänzt oder verändert werden.
•9.2 Diese Wettkampfbestimmungen wurden im November 1984 aufgestellt. Sie wurden im März 1987 an die Wettkampfregeln des Friesischen Klootschießerverbandes (FKV) vom Juni 1982 angeglichen, im August 1990, im August 1991, im März 1992, im März 1999, im April 2000 und im Januar 2002 sowie nach Änderung der Wettkampfregeln des FKV im März/September 2004 erneut überarbeitet und ergänzt. Im Juni 2005 wurde die Wiedereinführung der Spielpunkt-Regelung (Schött oder Schuß) wieder eingearbeitet. Im September 2006 wurde die Zahl der festgesetzten Werfer der 1. Mannschaft auf 2 WerferInnen reduziert und die Auslosung für Beginn mit Kunststoff- oder Gummikugel hinzugefügt. Sie ersetzen alle bisherigen Wettkampfbestimmungen.

•Klootschießer- und Boßelverband Nordrhein-Westfalen e.V.
•Der Vorstand
•Düsseldorf, im September 2008